Anwälte und Notar


 
            Das drei Mann und eine Frau starke Team setzt sich aus Rechtsanwalt und Notar Karl M. Heil, Rechtsanwalt Stefan Hillmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin Julia Heil sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas C. Heil zusammen. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Heil und Collegen sind vor sämtlichen deutschen Gerichten – vorbehaltlich des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen – postulationsfähig.
 
            Die Tätigkeit es Notars setzt eine entsprechende Ausbildung und Prüfung soweit ein gesondertes Zulassungsverfahren voraus. Rechtsanwalt Karl Heil ist seit 1986 als Notar zugelassen. Rechtsanwältin Julia Heil beabsichtigt, die erforderliche Ausbildung zur Erlangung der Befähigung zum Notar zu absolvieren.

            Die Qualifikation des Fachanwaltes wird, nach erfolgtem Nachweis eines Lehrgangs mit Prüfungen und dem Nachweis der praktischen Fähigkeiten, von der Rechtsanwaltskammer Hessen verliehen. Rechtsanwältin Julia Heil hat im Jahr 2005 die Befugnis erhalten, den Titel Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Seit 2007 führt sie den weiteren Titel Fachanwältin für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Andreas Heil hat die Befugnis, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen, im Jahr 2007 erlangt.