Kanzlei und Notariat

Die Kanzlei
 
            Als Ihr Anwalt sind wir Ihr juristischer Beistand. Sie können sich von uns beraten oder vertreten lassen. Wir können für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig werden. Wir setzen uns im Regelfall zunächst für Sie mit den anderen Parteien in Verbindung und setzen Ihre Forderungen durch oder wehren unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Wir vertreten Sie insbesondere auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen, erheben für Sie Klage, legen Rechtsmittel ein, betreiben die Zwangsvollstreckung oder auch das gerichtliche Mahnverfahren.

            Das Berufsrecht der Anwälte ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Die Gebühren für Anwälte richten sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung.
 
 
Das Notariat
 
            Der Notar nimmt öffentliche Aufgaben wahr und berät Sie außerdem neutral in den Bereichen der Vertragsgestaltung. Der Notar erstellt für Sie Vertragsentwürfe, die dann beurkundet werden. Insbesondere im Bereich des Grundstücksrechts, in erbrechtlichen Fragen und bei der Vereinbarungen von Regelungen für die Trennung oder Ehescheidung ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. In vielen anderen Bereichen ist sie aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll.

            Auch die Notarsgebühren sind gesetzlich geregelt. Hier gilt die Kostenordnung.
 
 
 Hinweis gemäß § 2 Abs. 1, Ziff. 11 DL-InfoV

            Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte ist im Rahmen von  Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs AG, Königinstr. 28, 80802 München, versichert. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutschland.